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VG Schwerin, 30.03.2017 - 2 B 1214/17 |
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Verfahrensgang
- VG Schwerin, 30.03.2017 - 2 B 1214/17
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.04.2017 - 3 M 195/17
- VG Schwerin, 31.05.2017 - 2 B 1214/17
Wird zitiert von ...
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.04.2017 - 3 M 195/17
Beschwerdefähigkeit eines Beschlusses; Verfahrensgegenstand eines …
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 30. März 2017 - 2 B 1214/17 SN -, mit dem die Vollziehung der dem Beigeladenen erteilten Baugenehmigung vom 06. März 2017 (Az.: ...) vorläufig bis zur Entscheidung über den Antrag des Antragstellers im vorläufigen Rechtsschutzverfahren nach den §§ 80 a Abs. 3, 80 Abs. 5 VwGO ausgesetzt worden ist, wird aufgehoben.Mit dem angefochtene Tenorbeschluss vom 30. März 2017 - 2 B 1214/17 SN - hat das Verwaltungsgerichts Schwerin die Vollziehung der dem Beigeladenen erteilten Baugenehmigung vom 06. März 2017 (Az.: ...) zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes und zur Verhinderung der Schaffung vollendeter Tatsachen vorläufig bis zur Entscheidung über den Antrag des Antragstellers im vorläufigen Rechtsschutzverfahren nach den §§ 80 a Abs. 3, 80 Abs. 5 VwGO ausgesetzt.
Die gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 30. März 2017 - 2 B 1214/17 SN - gerichtete Beschwerde des Beigeladenen vom 31. März 2017 hat Erfolg; sie ist zulässig (1.) und begründet (2.).